Auszug
aus der Batterieverordnung (Battv):
Gemäß
BattV - Batterieverordnung (Verordnung über
die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter
Batterien und Akkumulatoren) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 2. Juli 2001 (BGBl. I
S 1486, geändert durch Gesetz vom 9. 9.
2001, BGBl. I S. 2331) weisen wir darauf hin,
dass der Kunde als Endverbraucher gesetzlich
verpflichtet ist, schadstoffhaltige Batterien,
die Abfälle sind, zurückzugeben. Sie können die Batterien nach Gebrauch
in Sammelbehältern der Verkaufsstellen
oder in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B.
Kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben.
Werden Batterien an uns übersandt, ist
das Paket ausreichend zu frankieren. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten,
sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet:
In der Nähe zum Mülltonnensymbol
befindet sich die chemische Bezeichnung des
Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Pb"
für Blei, "Hg" für Quecksilber "Li"
für Lithium, "Ni" für Nickel, "Mh"
für Metallhydrid |